Offizielle Homepage des Geschlechts der Hegglin Familie
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DIE HEGGLIN GESELLSCHAFT   STATUTEN DER HEGGLIN GESELLSCHAFT



Gründung der Hegglin-Gesellschaft


Die Hausjahrzeit des Hegglin Geschlechtes bestand schon seit langer Zeit vor der eigentlichen Gründung des Hegglin Fondes. Es war jeweils eine kirchliche Gedächtnisfeier für die Verstorbenen, wie es von den meisten grösseren Geschlechtern gehalten wird. Die Kosten wurden jeweils durch freiwillige Beiträge der Anwesenden gedeckt, ein allfälliger Ueberschuss diente zur Magenstärkung mit einem währschaften Znüni.

Die Gründung des Fondes wurde am 20. Dezember 1860 auf Antrag von Professor Alois Hegglin beschlossen. Zugleich wurde eine Kommission zum Entwurf von Statuten aufgestellt. Dieser Statutenentwurf wurde an der Versammlung von 1861 angenommen und der erste Vorstand bestehend aus Dr. Peter Josef Hegglin und Kommandant Johann Peter Hegglin gewählt.

Seit dieser Gründung besteht diese Gesellschaft in Form eines Vereins ununterbrochen und trotz Anpassungen an die Zeit und Erneuerungen der Statuten hat sich am Zweck kaum etwas geändert. Aus den aktuellen Statuten sei folgendes erwähnt:

§ 1 Die Mitglieder des Geschlechtes Hegglin der Gemeinde Menzingen bilden eine Gesellschaft mit Sitz in Menzingen.

§ 2 Die Gesellschaft bezweckt:
1. Förderung der beruflichen und wissenschaftlichen Ausbildung durch Gewährung von Stipendien.
2. Freundschaftlicher Zusammenschluss sämtlicher Genossen des Hegglin-Geschlechtes zur Verwaltung und Äuffnung des Stipendienfonds.

§ 3 Mitglieder der Gesellschaft können Angehörige des Geschlechtes Hegglin werden, die im Stammbaum der Hegglin von Menzingen aufgeführt sind, den Familiennamen Hegglin führen und einen guten Leumund besitzen.

§ 13 Die Hausjahrzeitversammlung findet alljährlich im Dezember statt.

§ 18 Die Kommission (Vorstand) hat dafür zu sorgen, dass der Stammbaum alljährlich auf die Hausjahrzeitversammlung nachgeführt wird. Die Änderungen (Geburten, Trauungen, Todesfälle) sind an der Hausjahrzeitversammlung bekannt zu geben.



Somit ist es dem Bestehen dieser Gesellschaft sowie den aktuellen Statuten zu verdanken, dass der Stammbaum in der vorliegenden Form vorhanden ist und jährlich aktualisiert wird.



Menzingen, Frühjahr 1995
Der Pfleger: Paul Hegglin

 

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